Wie gelingt die gesetzeskonforme Umstellung mit Arteva?
Bei Arteva sind wir überzeugt: Der Erfolg der elektronischen Rechnungsstellung basiert auf einem strukturierten, schrittweisen Ansatz, der auf die Besonderheiten jedes Unternehmens eingeht.
Hier sind unsere 7 zentralen Empfehlungen, um die E-Rechnung effizient und regelkonform einzuführen:
1. Teams mobilisieren und ein strategisches Projektteam benennen
Der erste Schritt besteht darin, ein interdisziplinäres Projektteam zu bilden. Dabei sollten zentrale Funktionen wie IT, Buchhaltung, Finanzen, Vertrieb und ggf. auch Rechtsabteilung einbezogen werden. Dieses Team ist für die Koordination des Umstellungsprojekts verantwortlich. Je früher Sie Ihre Teams mobilisieren, desto besser lassen sich die Auswirkungen auf Ihre Geschäftsprozesse erfassen.
2. Gesetzliche Anforderungen und Zeitplan verstehen
Ein gutes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend. Dazu gehören:
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Der Zeitplan zur Einführung der E-Rechnung und seine Meilensteine
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Der Unterschied zwischen E-Invoicing (Empfang und Versand strukturierter elektronischer Rechnungen) und E-Reporting (Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörden)
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Technische Optionen, z. B. die Nutzung einer Partner-Plattform (PDP – Plateforme de Dématérialisation Partenaire)
Arteva unterstützt Unternehmen mit einer individuellen und verständlichen Auslegung der Regelungen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
3. Ihre steuerlichen und geschäftlichen Besonderheiten identifizieren
Jedes Unternehmen ist einzigartig. Daher empfehlen wir eine Kartierung der eingesetzten Rechnungstypen (z. B. B2B, B2C, Lieferanten, Export) und der zugehörigen steuerlichen Regeln. So lassen sich spezifische Anwendungsfälle (z. B. Gutschriften, Factoring, Selbstabrechnung) identifizieren und notwendige Anpassungen Ihrer ERP-Tools antizipieren.
4. Bestehende Rechnungsprozesse erfassen
Ein Audit der aktuellen Abläufe ist unerlässlich. Analysieren Sie genutzte Tools, Freigabeprozesse sowie die Versand- und Empfangskanäle für Rechnungen – sowohl intern als auch mit Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften oder Subunternehmern. Ziel ist es, Ihre heutigen Prozesse zu bewerten, um die Migration zur E-Rechnung optimal vorzubereiten.
5. Geschäftliche Vorteile der E-Rechnung erkennen
Die Einführung der E-Rechnung bietet auch betriebliche Chancen:
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Schnellere Zahlungsabwicklung
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Verbesserte Rückverfolgbarkeit
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Optimierung der Liquiditätsflüsse
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Höhere Datensicherheit
Diese Vorteile sollten intern kommuniziert werden, um die Akzeptanz im Unternehmen zu fördern.
6. Einen klaren und realistischen Fahrplan erstellen
Ein strukturierter Zeitplan sollte Folgendes beinhalten:
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Anpassung von IT-Systemen und Stammdaten
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Auswahl einer geeigneten Partner-Plattform (PDP)
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Maßnahmen zur Begleitung des organisatorischen Wandels
Arteva unterstützt Sie dabei, diesen Fahrplan aufzusetzen und die Prioritäten entsprechend Ihrer internen Vorgaben zu definieren.
7. Tests und Pilotphasen frühzeitig planen
Warten Sie nicht bis 2026 – starten Sie jetzt! Frühzeitige Tests sind entscheidend. Planen Sie eine Pilotphase mit ausgewählten Partnern, um Datenflüsse zu simulieren und potenzielle Reibungspunkte frühzeitig zu erkennen.
Arteva – Ihr Partner für eine erfolgreiche Umstellung auf die elektronische Rechnung
Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung ist weit mehr als eine rein technische Änderung – sie erfordert eine tiefgreifende Transformation Ihrer Organisation und Ihrer Geschäftsprozesse.
Mit einem strukturierten Ansatz, der auf Ihre spezifischen Anforderungen eingeht und dem offiziellen Zeitplan zur E-Rechnung entspricht, begleitet Arteva Sie bei jedem Schritt dieses strategischen Wandels.
Unsere maßgeschneiderte Unterstützung ermöglicht es Ihnen nicht nur, den gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung gerecht zu werden, sondern auch, diesen Wandel als Chance für mehr Effizienz, Zuverlässigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.
Als Unternehmen in Frankreich: Warten Sie nicht ab – bereiten Sie sich mit Arteva gelassen auf die Reform vor
Warum jetzt mit der Vorbereitung auf die elektronische Rechnungsstellung beginnen?
Eine gesetzliche Verpflichtung mit vielfältigen Herausforderungen
Ab 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich zur Pflicht. Diese bedeutende Reform, die aus dem Gesetz über Rechnungen hervorgeht, hat zum Ziel, Betrug zu bekämpfen, administrative Abläufe zu vereinfachen und die wirtschaftliche Steuerung auf nationaler Ebene zu optimieren. Der Zeitplan für die elektronische Rechnung sieht eine schrittweise Einführung vor, mit der Pflicht für alle Unternehmen, ab 2026 elektronische Rechnungen empfangen zu können, und der Pflicht zur Ausstellung, die je nach Unternehmensgröße 2026 oder 2027 beginnt.
Die Reform der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung ist eine gesetzliche Vorgabe, die im Rechnungsgesetz verankert ist und für alle französischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gilt. Sie umfasst die Ausstellung und den Empfang von strukturierten elektronischen Rechnungen über eine Partner-Digitalisierungsplattform (PDP). Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann Sanktionen und interne Verwaltungsprobleme nach sich ziehen
Ein systemischer Wandel für alle Fachbereiche
Der Umstieg auf die elektronische Rechnungsstellung betrifft nicht nur die Buchhaltung. Er erfordert eine bereichsübergreifende Transformation des Rechnungsprozesses, die sowohl die IT-Abteilung, das Finanzwesen, den Vertrieb als auch die Rechtsabteilung einbindet. Jede Art von Kundenrechnung, Lieferantenrechnung oder spezielle Transaktionen (z.B. zwischen Unternehmen oder im öffentlichen Sektor) muss analysiert und in diesen Wandel integriert werden
Eine starke Auswirkung auf alle Unternehmen – auch auf KMU
Entgegen weit verbreiteter Meinung betreffen die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen und die neuen Verarbeitungsprozesse nicht nur Großunternehmen. Jedes Unternehmen in Frankreich, unabhängig von seiner Größe, muss sich anpassen. Die Reform sieht vor, dass auch Kleinstunternehmen und KMU ihre Rechnungen über validierte digitale Kanäle ausstellen und empfangen müssen. Die Digitalisierung von Rechnungen ist keine Option mehr, sondern eine Verpflichtung.