E-Invoicing

Ab dem 1. September 2026 müssen gemäß Artikel 91 des Haushaltsgesetzes für 2024 (Nr. 2023-1322 vom 29. Dezember 2023) alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

Die Reform führt auch Verpflichtungen zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Invoicing) ein, die schrittweise umgesetzt werden:

  • Ab dem 1. September 2026: Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle großen Unternehmen und Midcap-Unternehmen.
  • Ab dem 1. September 2027: Diese Verpflichtung wird auf Kleinstunternehmen, TPE und KMU ausgeweitet.

Diese Reform modernisiert die Verwaltung von Rechnungen, erhöht die Steuertransparenz und vereinfacht den Austausch zwischen Unternehmen.

Vereinfachen und automatisieren Sie Ihren Geschäftsverkehr mithilfe der elektronischen Rechnungsstellung

Bereiten Sie sich auf den Empfang elektronischer Rechnungen vor und verarbeiten Sie den Fluss Ihres Geschäftsverkehrs mit Ihren Partnern, Lieferanten und Kunden sowie mit den verschiedenen Ansprechpartnern innerhalb Ihres Unternehmens. ARTEVA begleitet Sie bei der Umstellung Ihrer Abteilung für die Ausstellung, den Empfang und die Bearbeitung von Rechnungen. Entscheiden Sie sich ab sofort für die elektronische Rechnungsstellung dank der Einrichtung einer leistungsstarken Plattform zur Digitalisierung und Automatisierung Ihres Geschäftsverkehrs.

Gestalten Sie den Austausch mit Ihren Kunden, Lieferanten und Partnern reibungsloser und halten Sie sich dabei an den gesetzlichen Rahmen des Finanzgesetzes 2026-2027 (Haushaltsgesetz für 2021, präzisiert durch die Verordnung 2021-1190 vom 15. September 2021). Bereiten Sie sich jetzt auf E-Invoicing (oder elektronische Rechnungsstellung) vor.

Artéva, Ihr E-Invoicing-Partner

Dank unserer Erfahrung im Bereich der Digitalisierung von Rechnungen und der Einrichtung von Handelsaustauschplattformen für verschiedene Konzerne wie Coyote, Casino, Cdiscount oder Feu Vert hat ARTEVA ein auf dem Markt einzigartiges Fachwissen entwickelt. So können wir Ihnen helfen, das Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs der französischen Regierung mit Leichtigkeit zu antizipieren.

Transformieren Sie Ihr Unternehmen und gehen Sie den Weg des digitalen Übergangs, indem Sie angepasste Lösungen einführen, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, in aller Sicherheit auf die Verarbeitung der in Ihren Rechnungen oder Gutscheinen enthaltenen Daten zu reagieren. Führen Sie E-Invoicing jetzt ein und beginnen Sie Ihren Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung.

Bereiten Sie sich auf die obligatorische elektronische Rechnung 2026 vor

Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen wird ab dem 1. September 2026 verpflichtet sein, eine elektronische Rechnung empfangen zu können. Zum selben Zeitpunkt werden alle großen und mittleren Unternehmen in Frankreich gesetzlich verpflichtet sein, alle Rechnungen in digitaler Form auszustellen und an ihre Geschäftspartner weiterzuleiten. ARTEVA unterstützt Sie bei der Umsetzung der Digitalisierung Ihrer ausgehenden und eingehenden Rechnungen.

Elektronische Rechnungsstellung

Digitalisieren Sie den Prozess der Rechnungsverwaltung in Ihrem Unternehmen und beschleunigen Sie die Verarbeitung von Geschäftsdaten. ARTEVA berücksichtigt Ihre Bedürfnisse, um das für Ihr Unternehmen am besten geeignete Projekt zur elektronischen Rechnungsstellung oder zur Digitalisierung von Rechnungen zu konzipieren.

Auftraggeber-Plattform

Verwalten Sie den Austausch von Geschäftsdokumenten mit all Ihren Partnern, Lieferanten und Kunden von einem einzigen Ort aus. Verfolgen Sie den Austausch aller Sie betreffenden Geschäftsdaten in Echtzeit und vereinfachen Sie die Verwaltungsarbeit der beteiligten Abteilungen.

Datenkonnektoren

Automatisieren Sie branchenunabhängig Ihre Prozesse für E-Invoicing und die gemeinsame Nutzung elektronischer Rechnungen. Vereinfachen Sie den Dokumentenaustausch mit einer Lösung, die Anwendungen sowie On-Premise- und Cloud-Daten auf einheitliche Weise verbindet. Integrieren Sie EDI, API, EAI und Chorus Pro in Ihr Datenverarbeitungssystem.

Die Herausforderungen bei der Regulierung der elektronischen Rechnung

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Frankreich zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden, um vier Hauptziele zu erreichen:

  • Den Steuerbehörden zu ermöglichen, die Aktivitäten der Unternehmen zu kennen
  • Den Prozess der Umsatzsteuererklärung zu vereinfachen
  • Steuerbetrug zu bekämpfen
  • Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern

Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sind von E-Invoicing betroffen. Sie müssen ab dem 1. September 2026 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung hingegen hat die französische Regierung einen Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung festgelegt, der sich nach der Größe der Unternehmen richtet. Dieser Zeitplan für die Umsetzung der Reform wurde festgelegt, damit alle Arten von Unternehmen und ihre Partner genügend Zeit haben, die Reform zu antizipieren und ihre Lösungen anzupassen.

Die von ARTEVA angebotene Lösung zur Digitalisierung von Rechnungen im Privatsektor ermöglicht es Ihnen, Rechnungen zu empfangen, die den Verpflichtungen entsprechen (Authentizität, Vollständigkeit, Lesbarkeit, Archivierung usw.), und Rechnungen im geforderten Format und mit den geforderten Daten auszustellen. So bietet unsere Lösung den Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • E-Invoicing beschleunigt und vereinfacht die Rechnungsbearbeitung
  • Senkung der Kosten für die Rechnungsverwaltung
  • Verbesserung des Cashflows durch kürzere Zahlungsprozesse und weniger Fehler
  • Bessere Übersicht über den Lebenszyklus der Rechnung
  • Für die Lieferantenrechnung Integration in einen Einkaufszyklus mit Validierung

Wie sieht der Zeitplan für E-Invoicing in Unternehmen aus?

Ab dem 1. September 2026 müssen alle großen Unternehmen und Midcap-Unternehmen in der Lage sein, papierlose Rechnungen auszustellen.

Ab dem 1. September 2027 wird diese Verpflichtung auch auf Kleinstunternehmen, TPE und unabhängige KMU ausgeweitet.
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